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So geht's

Dual-Use-Güter sind Spitzentechnologien. Rüstungsgüter sind besonders konstruiert oder verändert für militärische Zwecke.

Für alle Waren, die diese Anforderungen nicht erfüllen, muss keine Güterklassifizierung nach Anhang I der EU Dual-Use-VO 2021/821 oder Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste vorgenommen werden.

Im Dialog lassen sich solche Güter am besten identifizieren. Einfach ausprobieren!

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Sie sind in besten Händen.

Dr. Ulrike Jasper ist Juristin und betreut seit knapp zwei Jahrzehnten exportkontrollrechtliche Themen bei der AEB SE.

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