Güterklassifizierung: Produkte, die man nie klassifizieren muss
Der Wert der genehmigungspflichtigen Dual-Use-Ausfuhren betrug in den letzten Jahren lediglich etwas 2 Prozent aller Exporte. Doch wie können Produkte erkannt werden, die gar nicht zu klassifizieren sind? Felix hilft!
Jetzt kostenlos registrierenSo geht's
Dual-Use-Güter sind Spitzentechnologien. Rüstungsgüter sind besonders konstruiert oder verändert für militärische Zwecke.
Für alle Waren, die diese Anforderungen nicht erfüllen, muss keine Güterklassifizierung nach Anhang I der EU Dual-Use-VO 2021/821 oder Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste vorgenommen werden.
Im Dialog lassen sich solche Güter am besten identifizieren. Einfach ausprobieren!
Jetzt kostenlos registrierenSie sind in besten Händen.
Dr. Ulrike Jasper ist Juristin und betreut seit knapp zwei Jahrzehnten exportkontrollrechtliche Themen bei der AEB SE.
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