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So geht die Prüfung

Mit einem Nullbescheid attestiert das BAFA die Genehmigungsfreiheit eines bestimmten Geschäftsvorgangs. SOLID bietet die Möglichkeit, eigenverantwortlich die dem BAFA-Nullbescheid zugrundeliegenden vier Prüfschritte durchzuführen und diese zu dokumentieren.

  1. Geschäftspartnerprüfung
  2. Embargoprüfung
  3. Güterlistenprüfung
  4. Catch-All-Prüfung

Werden keine Genehmigungspflichten festgestellt, erhalten Sie den SOLID-NLR: No Licence Required.

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Sie sind in besten Händen.

Dr. Ulrike Jasper ist Juristin und betreut seit mehr als 15 Jahren exportkontrollrechtliche Themen bei der AEB SE.

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