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So geht's

SOLID bietet Ihnen einen Fragenkatalog, der Sie mit Hilfe gezielter Fragestellungen durch Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 führt. Dabei geht SOLID auf Besonderheiten ein. So werden Sie beispielsweise gefragt, ob Ihr Produkt „besonders konstruiert oder verändert“ wurde. Die Begriffe „besonders konstruiert“ oder „besonders verändert“ sind einheitlich für die Güterlisten des Exportkontrollrechts definiert und bedeuten grundsätzlich, dass das Produkt bereits bei der Konstruktion, Planung oder dem Entwurf eine bestimmte Zielrichtung erfahren hat.

Mit SOLID PLUS können Sie das Ergebnis jeder Prüfung kommentieren und archivieren. So haben Sie jederzeit Zugriff darauf.

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Sie sind in besten Händen.

Dr. Ulrike Jasper ist Juristin und betreut seit mehr als 15 Jahren exportkontrollrechtliche Themen bei der AEB SE.

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