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So geht die Prüfung

Mit SOLID gleichen Sie die Namen Ihrer Geschäftskontakte gegen die wichtigsten offiziellen Sanktionslisten ab:

  • EU: CFSP, Sanktionen aus Embargo-VO RU/BY (EUCM + EUDU)
  • USA: DPL, EL, UVL, SDN, OFAC-CSL
  • Listen anderer Länder: UK-Sanctions-List

Ein Treffer zeigt Ihnen eine Ähnlichkeit zwischen dem Namen Ihres Geschäftspartners und einem Listeneintrag an. Der Abgleich erfolgt mit einem festgelegten Ähnlichkeitswert von 80.

Ob es sich bei Ihrem Geschäftspartner tatsächlich um die gelistete Person handelt, überprüfen Sie anhand der Ihnen bekannten Informationen. Bei bestehender Personenidentität unterstützt Sie die SOLID-Prüfung „Mein Geschäftspartner ist gelistet – und jetzt?“ bei der Ermittlung der Rechtsfolgen für das Geschäft.

Bitte beachten Sie, dass die Sanktionslistenprüfung natürlicher Personen grundsätzlich gegen die DSGVO verstößt und Sie mit SOLID nur Unternehmen prüfen dürfen.

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Dr. Ulrike Jasper ist Juristin und betreut seit mehr als 10 Jahren exportkontrollrechtliche Themen bei der AEB SE.

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