Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
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Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) werden Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Prüfen Sie hier, welche Vorkehrungen Sie zur Einhaltung des LkSG treffen müssen.
Jetzt kostenlos registrierenSo geht die Prüfung
Mit SOLID können Unternehmen herausfinden, in welchem Umfang sie vom LkSG betroffen sind.
SOLID führt durch den Gesetzestext und verlinkt an den entsprechenden Stellen auf die vom BAFA erarbeiteten Lösungen, die in Form von Handreichungen und FAQ bei der Umsetzung des LkSG unterstützen.
Außerdem verlinkt SOLID auf die Fragen des elektronischen Berichtsfragebogens im PDF-Format. Damit unterstützt SOLID bei den Vorbereitungen zur Erfüllung der Berichtspflicht.
Jetzt kostenlos registrierenSie sind in besten Händen.
Dr. Ulrike Jasper ist Juristin und betreut seit mehr als 10 Jahren exportkontrollrechtliche Themen bei der AEB SE.
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