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So geht die Prüfung

Für konkrete Geschäftsvorgänge können folgende vier Prüfschritte der Exportkontrolle durchgeführt und dokumentiert werden.

  1. Geschäftspartnerprüfung
  2. Embargoprüfung
  3. Güterlistenprüfung
  4. Catch-All-Prüfung

Werden keine Genehmigungspflichten festgestellt, erhalten Sie den SOLID-NLR: No Licence Required.

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Sie sind in besten Händen.

Dr. Ulrike Jasper ist Juristin und betreut seit mehr als 10 Jahren exportkontrollrechtliche Themen bei der AEB SE.

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